Wie Kriege endeten
Der Westfälische Friede
Fünf Jahre verhandelten Gesandte in zwei Städten, während der Krieg weiterging. Am Ende stand ein Frieden, der bis heute als Vorbild für Verhandlungen zwischen Gegnern gilt
Das Wichtigste in Kürze
- Der Westfälische Friede besteht aus zwei Verträgen vom 24. Oktober 1648, geschlossen in Münster und Osnabrück. Sie beendeten den Dreißigjährigen Krieg von 1618 bis 1648.
- Fünf Jahre verhandelten Gesandte von Kaiser, Reich, Schweden, Frankreich und den Reichsständen, vermittelt vom päpstlichen Nuntius und von Venedig, während der Krieg weiterging.
- Der reformierte Glaube wurde anerkannt, der 1. Januar 1624 wurde Stichtag für den Besitzstand, und die Niederlande und die Eidgenossenschaft schieden aus dem Reich aus.
- Als Reichsgrundgesetz galten die Verträge bis zum Ende des Reiches 1806. Ihre Rolle als Geburtsstunde des modernen Staatensystems wird dagegen oft überschätzt.
In Zahlen
30
Jahre Krieg beendet
1618 bis 1648
5
Jahre Verhandlung
ab 1644, während die Kämpfe weitergingen
2
Verhandlungsorte
Münster und Osnabrück, beide für neutral erklärt
- Dreißigjähriger Krieg, 1618 bis 164830 Jahre
- Verhandlungen in Münster und Osnabrück5 Jahre
- Geltung als Reichsgrundgesetz, 1648 bis 1806158 Jahre
Erst die Orte
Der Hamburger Präliminarvertrag legt im Dezember 1641 fest, wo und in welchem Rahmen verhandelt wird, bevor eine Sachfrage geklärt ist.
Zwei neutrale Städte
Der Kaiser erklärt Münster und Osnabrück für neutral und entmilitarisiert.
Getrennte Tische
Weil sich die Gesandten auf keine gemeinsame Rangordnung einigen, wird mit Frankreich in Münster und mit Schweden in Osnabrück verhandelt.
Vermittler und Kuriere
Ein Gesandter des Papstes und die Republik Venedig vermitteln, Kuriere tragen Entwürfe hin und her. Der Krieg geht fünf Jahre lang weiter.
Die Unterschrift
Am 24. Oktober 1648 werden die beiden Friedensurkunden unterzeichnet.
Die Umsetzung
Der Nürnberger Exekutionstag regelt 1649 und 1650, wie die Heere abziehen und wer sie entlohnt.
- Zeitraum
- 1644 bis 1648
- Ort
- Münster und Osnabrück
- Beteiligte
- Kaiser und Reich, Schweden, Frankreich und die Reichsstände, dazu Spanien und die Niederlande in einem eigenen Vertrag
- Ergebnis
- Zwei Friedensurkunden vom 24. Oktober 1648, das Instrumentum Pacis Osnabrugense und das Instrumentum Pacis Monasteriense
- Autor
- Johannes Max Harms

Was war der Westfälische Friede?
Der Westfälische Friede besteht aus zwei Urkunden, die am 24. Oktober 1648 in Münster und Osnabrück unterzeichnet wurden: dem Instrumentum Pacis Osnabrugense zwischen Kaiser, Reich und Schweden und dem Instrumentum Pacis Monasteriense zwischen Kaiser, Reich und Frankreich. Zusammen beendeten sie den Dreißigjährigen Krieg.
Ein dritter Vertrag gehört in dieselbe Verhandlungsrunde: Am 30. Januar 1648 schlossen Spanien und die Niederlande in Münster Frieden und beendeten damit einen Konflikt, der noch länger gedauert hatte als der Krieg im Reich.
Ungewöhnlich war die Anlage. Es verhandelten nicht zwei Parteien über einen Streitpunkt, sondern ein ganzer Kontinent über ein Bündel von Fragen, die sich über drei Jahrzehnte verschlungen hatten: Konfession, Verfassung, Gebiete, Entschädigungen. Deshalb gilt diese Zusammenkunft als der erste europäische Friedenskongress. Denselben Weg, einen Krieg zu beenden, ging 1815 der Wiener Kongress.
Wer verhandelte, und wie war es organisiert?
Am Tisch saßen Gesandte des Kaisers, Schwedens und Frankreichs sowie der Reichsstände, also der Fürsten und Städte, die zum Reich gehörten. Dass diese Stände eigenständig verhandelten und nicht nur durch den Kaiser vertreten wurden, war selbst eine der umstrittenen Fragen und wurde am Ende im Vertrag festgeschrieben.
Die Organisation löste ein praktisches Problem. Weil sich die Gesandten der katholischen und der protestantischen Seite nicht auf eine gemeinsame Rangordnung einigen konnten, verhandelte man in zwei Städten gleichzeitig: mit Frankreich in Münster, mit Schweden in Osnabrück. Beide Städte wurden vom Kaiser für neutral erklärt und entmilitarisiert.
Vermittelt wurde durch Dritte, unter anderem durch einen Gesandten des Papstes und die Republik Venedig. Kuriere trugen Entwürfe zwischen den Städten hin und her. Fünf Jahre lang lief dieser Betrieb, während der Krieg weiterging und jede Schlacht die Verhandlungsposition der Beteiligten verschob.
Was wurde beschlossen?
In der Konfessionsfrage wurde der reformierte Glaube neben dem katholischen und dem lutherischen anerkannt. Für den Besitzstand der Konfessionen legte man ein Normaljahr fest, den 1. Januar 1624: Was an diesem Stichtag galt, sollte wieder gelten. Eine Sachfrage wurde damit in eine Rechenregel überführt, über die sich streiten ließ, ohne den Glauben selbst zu verhandeln.
Verfassungsrechtlich erhielten die Reichsstände das Recht, Bündnisse mit auswärtigen Mächten zu schließen, solange diese sich nicht gegen Kaiser und Reich richteten. Die Niederlande und die Schweizerische Eidgenossenschaft schieden aus dem Reichsverband aus. Schweden und Frankreich erhielten Gebiete und Sitze im Reichstag.
Dazu kamen zwei Bestimmungen, die den Frieden praktisch machten: eine allgemeine Amnestie für die Taten des Krieges und die Rückgabe eingezogener Güter. Wie die Heere abzogen und entlohnt wurden, klärte erst der Nürnberger Exekutionstag in den beiden Jahren danach.
Wie lange hielt der Frieden?
Die Regelungen für das Reich hielten gut anderthalb Jahrhunderte, bis zu seinem Ende 1806. Kriege gab es in Europa danach weiterhin, doch der Konfessionskrieg im Reich kehrte nicht zurück. Gemessen an der Frage, die den Krieg ausgelöst hatte, war der Frieden dauerhaft.
Ein Grund liegt in der Bauart. Der Vertrag entschied die Glaubensfrage nicht, er machte sie verhandelbar: durch das Normaljahr, durch Verfahren für Streitfälle, durch die Regel, dass in Religionsfragen im Reichstag nicht überstimmt, sondern verglichen wurde. Wer einen Streit nicht entscheiden kann, kann immerhin die Regeln für ihn festlegen.
Der Preis war hoch und wurde vor dem Frieden gezahlt. Der Krieg hatte in Teilen des Reiches ein Drittel und mehr der Bevölkerung gekostet, ganze Landstriche entvölkert und den Wiederaufbau über Generationen gestreckt. Der Vertrag beendete das Sterben, er machte es nicht rückgängig.
Was lässt sich daraus lernen?
Erstens: Man kann verhandeln, während gekämpft wird. Fünf Jahre lang liefen Gespräche und Krieg nebeneinander her. Hätte man auf ein Ende der Gewalt gewartet, wäre keine der Fragen früher geklärt gewesen.
Zweitens: Ein Verfahren kann tragen, wo eine Einigung unmöglich ist. Über den wahren Glauben ließ sich 1648 nicht entscheiden. Über einen Stichtag, nach dem sich der Besitzstand richtet, ließ sich entscheiden. Dieselbe Bewegung, einen unlösbaren Streit in eine handhabbare Frage zu übersetzen, steht am Anfang vieler gelungener Vermittlungen bis heute.
Drittens: Frieden endet nicht mit der Unterschrift. Erst der Nürnberger Exekutionstag regelte, wie die Truppen abziehen und wer sie bezahlt. Diese unspektakuläre Nacharbeit entscheidet oft darüber, ob ein Vertrag hält. In der Friedensforschung heißt dieser Teil Implementierung, und er ist der Teil, an dem Abkommen am häufigsten scheitern.
Was änderte sich für Andersgläubige?
1555 hatte der Landesherr das Bekenntnis seines Gebiets bestimmt, und wer nicht folgen wollte, musste im Zweifel gehen. Die Verträge von 1648 bestätigten die Regeln von Augsburg ausdrücklich, dehnten sie aber auf die Reformierten aus. Damit standen drei Bekenntnisse unter dem Schutz des Reichsrechts: das katholische, das lutherische und das reformierte. Reformierte Glaubenspraxis hatte die katholische Seite bis dahin als nicht vom Religionsfrieden gedeckt und damit als illegal angesehen.
Neu war eine Grenze für die Landesherren. Untertanen mussten einen Konfessionswechsel ihres Fürsten nicht mehr mitmachen. Nach Artikel V, 34 des Osnabrücker Vertrags sollten Menschen, die eine andere Religion bekannten als ihr Landesherr, geduldet werden und sich zu Hause mit freiem Gewissen ihrer Andacht widmen dürfen, ohne Nachforschung oder Beunruhigung. Die öffentliche Religionsausübung blieb eingeschränkt, die private Andacht war geschützt.
Auf Reichsebene kam eine Art Minderheitenschutz hinzu. Die Protestanten waren im Reich in der Minderheit, durften auf Reichstagen in Religionsfragen aber nicht überstimmt werden. Eine allgemeine Religionsfreiheit war das noch nicht; sie forderte erst die Aufklärung im 18. Jahrhundert. In Augsburg erhielten die Protestanten mit diesem Frieden die Gleichstellung zurück, die ihnen 1629 genommen worden war, und feierten 1650 zum ersten Mal ihr Friedensfest.
Begründete der Vertrag das moderne Staatensystem?
So wird er oft beschrieben. Die Europäische Kommission, die Münster und Osnabrück als Stätten des Europäischen Kulturerbe-Siegels führt, nennt den Frieden ein einschneidendes Ereignis für die Entwicklung des modernen Staates und des Völkerrechts. Die Stadt Münster formuliert vorsichtiger: Er lege den oder zumindest einen Grundstein für die Gleichberechtigung souveräner Staaten, unabhängig von Macht und Größe. In der Politikwissenschaft ist daher vom „Westphalian System“ die Rede.
Der Historiker Heinz Duchhardt hält diese Rolle für häufig überschätzt. International war die Wirkung kurz: Der Krieg zwischen Frankreich und Spanien lief bis zum Pyrenäenfrieden 1659 weiter, und die beiden Garantiemächte griffen selbst wieder zu den Waffen, Schweden Ende der 1650er, Frankreich in den 1660er Jahren. Auch nach 1648 traten Handelskompanien und die Hanse als Akteure des Völkerrechts auf, und von einer Gleichrangigkeit der Staaten konnte noch keine Rede sein.
Unbestritten ist nach Duchhardt die Bedeutung im Reich. Dort galten die Verträge bis 1806 als Reichsgrundgesetz und regelten das Verhältnis von Kaiser und Fürsten. Ebenso fest steht, dass die Niederlande und die Eidgenossenschaft endgültig als eigenständige Staaten anerkannt wurden. Und der Frieden wurde zum Referenzdokument: Bis ans Ende des 18. Jahrhunderts beriefen sich spätere Friedensschlüsse auf ihn. Die Stadt Münster hebt vor allem die Verfahren hervor, mit denen Gegner trotz unversöhnlicher Wahrheiten friedlich umgehen konnten.
Was daraus folgt
Verhandelt wurde, während gekämpft wurde. Wer wartet, bis die Gewalt aufhört, wartet meist zu lange.
Quellen
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Internet-Portal Westfälische Geschichte: Dreißigjähriger Krieg und Westfälischer Friede 1648
- Stadt Münster: Der Westfälische Friede
- Bundeszentrale für politische Bildung: Heinz Duchhardt, Ein doppeltes „Westphalian System“? Der Westfälische Friede, das Reich und Europa, Aus Politik und Zeitgeschichte
- Europäische Kommission, Europäisches Kulturerbe-Siegel: Westfälischer Friede (Münster und Osnabrück)
- Osnabrücker Friedensgespräche, Universität Osnabrück: Friedensstadt Osnabrück
- Stadt Augsburg: Hohes Friedensfest
Der Verlauf
- 23. Mai 1618Der Prager Fenstersturz steht am Anfang eines Krieges, der sich über drei Jahrzehnte auf weite Teile Europas ausdehnt.
- Dezember 1641Der Hamburger Präliminarvertrag legt fest, wo und in welchem Rahmen verhandelt werden soll. Die Orte stehen fest, bevor eine Sachfrage geklärt ist.
- 1644Die Verhandlungen beginnen. Kaiser und Reich sprechen mit Frankreich in Münster und mit Schweden in Osnabrück, um Streit um den Vorrang zu vermeiden.
- 30. Januar 1648Spanien und die Niederlande schließen in Münster ihren Frieden. Der achtzigjährige Krieg zwischen ihnen endet, die Unabhängigkeit der Niederlande wird anerkannt.
- 24. Oktober 1648Die beiden Friedensurkunden werden unterzeichnet. Sie regeln Gebiete, Konfessionen und die Rechte der Reichsstände in einem Text.
- 1649 bis 1650Auf dem Nürnberger Exekutionstag wird geregelt, wie die Truppen abziehen und wer sie entlohnt. Ohne diesen Schritt bliebe der Vertrag Papier.
- Sommer 1650Der Abzug der fremden Heere ist abgeschlossen. Erst damit ist der Krieg auch auf dem Boden beendet, auf dem er stattfand.
Weiter in dieser Reihe
- Der Augsburger ReligionsfriedeFebruar bis September 1555Als sich der Glaubensstreit nicht entscheiden ließ, einigte man sich darauf, ihn nicht mehr zu führen. Diese Verlegenheitslösung trug über sechzig Jahre
- Der Wiener KongressOktober 1814 bis Juni 1815Nach über zwanzig Jahren Krieg verhandelten die europäischen Mächte in Wien eine neue Ordnung. Was dort entstand, hielt länger als alles, was ihm vorausging
Häufige Fragen
Welche Kriege beendete der Westfälische Frieden?
Im Dreißigjährigen Krieg waren nach Darstellung der Stadt Münster vier große Kriege miteinander verflochten. Drei davon endeten 1648: der Achtzigjährige Krieg der Niederlande gegen Spanien, der Krieg Schwedens und der Krieg Frankreichs gegen das Heilige Römische Reich. Der Krieg zwischen Frankreich und Spanien ging weiter und endete erst 1659 mit dem Pyrenäenfrieden.
Warum heißt Osnabrück Friedensstadt?
Von der Rathaustreppe in Osnabrück wurde 1648 der Westfälische Friede verkündet. Der Friedensschluss im Rathaus gilt als das herausragende Ereignis der Stadtgeschichte. Die Stadt versteht ihn bis heute als Auftrag, den Frieden zu fördern, und unterhält dafür ein eigenes Büro für Friedenskultur, das Initiativen für Verständigung, Friedensforschung und Menschenrechte koordiniert.
Wer vermittelte zwischen den Gesandten?
In Münster vermittelten der päpstliche Nuntius Fabio Chigi, später Papst Alexander VII., und Alvise Contarini, der Chefdiplomat der Republik Venedig. Die Gesandten verhandelten fast nie direkt, sondern reichten ihre Schriften über die Vermittler weiter. Weil Chigi nicht mit den Niederländern sprechen durfte, liefen deren Vorschläge zusätzlich über Contarini.
Wie reagierte der Papst auf den Friedensschluss?
Der Papst protestierte in einer offiziellen Note scharf gegen den Frieden, weil er die Rechte der katholischen Seite leichtfertig aufgegeben sah. Die katholischen Beteiligten unterzeichneten trotzdem. Die Stadt Münster deutet das so: Einen religiösen Schiedsrichter in Fragen von Krieg und Frieden akzeptierten die Mächte nicht mehr.
Warum gilt der Frieden von Münster als Geburtsurkunde der Niederlande?
Im Frieden von Münster erkannte Spanien 1648 die Unabhängigkeit der Vereinigten Niederlande an und beendete den Achtzigjährigen Krieg, der 1568 begonnen hatte. Die Gesandten beschworen ihn am 15. Mai 1648 im Rathaus von Münster. Auf Niederländisch heißt er „Vrede van Munster“, und er gilt als Geburtsurkunde der Niederlande.
Von der Geschichte zur eigenen Mission
Jeder dieser Verträge war das Werk von Menschen, die es für machbar hielten. Dieselbe Haltung braucht es im Kleinen: in einer Nachbarschaft, einer Schule, einem Verein.
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