Wie Kriege endeten
Der Augsburger Religionsfriede
Als sich der Glaubensstreit nicht entscheiden ließ, einigte man sich darauf, ihn nicht mehr zu führen. Diese Verlegenheitslösung trug über sechzig Jahre
Das Wichtigste in Kürze
- Der Augsburger Religionsfriede vom 25. September 1555 erlaubte im Heiligen Römischen Reich erstmals dauerhaft zwei Bekenntnisse nebeneinander: die alte Kirche und die lutherische Confessio Augustana.
- Er wurde auf dem Reichstag in Augsburg als Teil des Reichsabschieds beschlossen, also als Reichsgesetz. Verhandelt hat König Ferdinand I. für seinen Bruder, Kaiser Karl V.
- Jeder Landesherr, in Reichsstädten der Stadtrat, wählte das Bekenntnis seines Gebiets. Wer nicht folgen wollte, durfte mit Familie wegziehen und seinen Besitz verkaufen.
- Er hielt 63 Jahre ohne Glaubenskrieg. Die Reformierten blieben ausgeschlossen und der geistliche Vorbehalt strittig, bis der Westfälische Friede 1648 diese Lücken schloss.
In Zahlen
63
Jahre ohne Glaubenskrieg
1555 bis 1618
2
anerkannte Bekenntnisse
die alte Kirche und die Confessio Augustana
1555
verkündet in Augsburg
auf dem Reichstag am 25. September
Was er erreichte
- Die alte Kirche und die Confessio Augustana durften im Reich nebeneinander bestehen.
- 63 Jahre lang gab es im Reich keinen Glaubenskrieg.
- Niemand musste seinen Glauben aufgeben, damit der Krieg endete.
- Wer dem Bekenntnis seines Landesherrn nicht folgen wollte, durfte wegziehen.
Was offen blieb
- Der reformierte Glaube war nicht eingeschlossen, anerkannt wurde er erst 1648.
- Der geistliche Vorbehalt blieb zwischen den Konfessionen umstritten.
- Für Reichsstädte mit beiden Bekenntnissen gab es eine Verhaltensregel, aber kein Verfahren für den Streitfall.
- Ein Recht auf Auswanderung ist noch keine Glaubensfreiheit.
Was der Reichsabschied festlegte
- Die Confessio Augustana gilt neben der alten Kirche als rechtmäßig.
- Fürsten und Grafen bestimmen das Bekenntnis ihres Gebiets.
- Wer nicht folgen will, darf mit Frau und Kindern wegziehen und Hab und Gut verkaufen (§ 24).
- In Reichsstädten, in denen beide Bekenntnisse gelten, bleiben beide bestehen (§ 27).
- Ein Bischof oder Prälat, der das Bekenntnis wechselt, verliert Amt und Gebiet (§ 18).
- Zeitraum
- Februar bis September 1555
- Ort
- Augsburg
- Beteiligte
- König Ferdinand I. als Vertreter des Kaisers, die geistlichen und weltlichen Reichsstände beider Konfessionen
- Ergebnis
- Ein Reichsgesetz vom 25. September 1555, das die Confessio Augustana neben der alten Kirche anerkennt
- Autor
- Johannes Max Harms

Was war der Augsburger Religionsfriede?
Der Augsburger Religionsfriede vom 25. September 1555 ist die erste dauerhafte Regelung, mit der im Heiligen Römischen Reich zwei christliche Bekenntnisse nebeneinander bestehen durften. Er wurde auf dem Reichstag in Augsburg beschlossen und war Teil des Reichsabschieds, also Reichsgesetz und nicht Vertrag zwischen zwei Parteien. Unter den Friedensschlüssen dieser Reihe ist er der einzige, der als Gesetz zustande kam.
Vorausgegangen waren drei Jahrzehnte Streit und ein Krieg. Der Kaiser hatte im Schmalkaldischen Krieg 1546 und 1547 versucht, die Glaubensfrage militärisch zu entscheiden, und trotz militärischem Erfolg nichts geklärt. Der Passauer Vertrag von 1552 schuf einen Waffenstillstand und verwies die Sache an den Reichstag.
Was dort beschlossen wurde, war weder eine Versöhnung noch ein Bekenntnis zur Duldung. Es war eine Regelung, die den unentscheidbaren Streit aus der Politik nahm, indem sie ihn an die Landesherren delegierte.
Wer verhandelte, und warum nicht der Kaiser?
Am Tisch saßen die Reichsstände beider Konfessionen, also geistliche und weltliche Fürsten und die Reichsstädte. Die Verhandlungen führte König Ferdinand I., der Bruder Karls V.
Der Kaiser selbst blieb fern. Für ihn war die Anerkennung eines zweiten Bekenntnisses im Reich mit seinem Amtsverständnis unvereinbar; er hatte sein Leben lang die Einheit der Kirche verteidigt. Ein Jahr nach dem Religionsfrieden legte er die Herrschaft nieder.
Dieser Umstand gehört zum Ergebnis. Der Frieden kam zustande, weil die Verhandlung an jemanden überging, der sie führen konnte, ohne sein eigenes Lebenswerk zu widerrufen. In Vermittlungen ist das kein Randdetail, sondern oft die Voraussetzung dafür, dass überhaupt unterschrieben wird.
Was wurde beschlossen?
Die Confessio Augustana, das lutherische Bekenntnis von 1530, wurde neben der alten Kirche als rechtmäßig anerkannt. Die Landesherren erhielten das Recht, das Bekenntnis ihres Gebiets zu bestimmen. Die Kurzformel, wessen das Land, dessen die Religion, stammt nicht aus dem Text von 1555, sondern wurde erst Jahrzehnte später geprägt.
Für die Untertanen, die dem Bekenntnis ihres Landesherrn nicht folgen wollten, sah die Regelung ein Recht auf Auswanderung vor. Es ist nach heutigem Verständnis keine Glaubensfreiheit, aber mehr als das, was zuvor galt.
Zwei Bestimmungen blieben strittig. Der geistliche Vorbehalt sah vor, dass ein geistlicher Fürst, der zum neuen Bekenntnis übertrat, sein Amt und Gebiet verlor. Und der reformierte Glaube war nicht eingeschlossen; erst 1648 wurde er anerkannt. Beide Lücken haben sich später als die Bruchstellen erwiesen.
Wie lange hielt der Frieden?
Dreiundsechzig Jahre lang gab es im Reich keinen Glaubenskrieg. Gemessen an den Jahrzehnten davor und an dem, was danach kam, ist das die bemerkenswerte Zahl an dieser Regelung.
Sie funktionierte, solange die Fälle eindeutig waren. Wo ein Land klar bei einem Bekenntnis lag, hielt die Zuordnung. Streit entstand dort, wo der Text Lücken ließ: bei den geistlichen Gebieten, bei Städten mit gemischter Bevölkerung, bei den Reformierten, die im Text nicht vorkamen und deren Zahl wuchs.
Diese ungeregelten Fälle häuften sich über zwei Generationen, bis die Institutionen des Reiches sie nicht mehr aufnehmen konnten. 1618 begann der Dreißigjährige Krieg. Sein Ende 1648 brachte keine neue Idee, sondern dieselbe Konstruktion mit geschlossenen Lücken: ein Stichtag für den Besitzstand, ein drittes anerkanntes Bekenntnis, Verfahren für den Streitfall.
Was lässt sich daraus lernen?
Der erste Befund ist ermutigend. Eine Frage, über die Menschen bereit waren zu kämpfen, ließ sich stilllegen, ohne sie zu beantworten. Niemand musste seinen Glauben aufgeben, damit der Krieg endete. Es genügte, dass alle eine Regel akzeptierten, wer worüber entscheidet.
Der zweite Befund ist die Warnung. Eine Regelung ist genau so stabil wie ihre Ausnahmen. Der geistliche Vorbehalt und die fehlende Anerkennung der Reformierten waren 1555 die Preise für die Einigung, und beide wurden über Jahrzehnte teurer, weil kein Verfahren vorgesehen war, sie später zu klären.
Für jede Vermittlung heißt das: Der schwierige Teil ist nicht der Hauptsatz, sondern die Frage, was mit den Fällen geschieht, die er nicht erfasst. Wer sie offen lässt, verschiebt den Konflikt, statt ihn zu beenden.
Warum gelang die Einigung erst 1555?
Versuche, mit der Glaubensspaltung umzugehen, gab es seit den 1520er Jahren viele. Theologen wurden zu Religionsgesprächen an einen Tisch gesetzt, um die Spaltung inhaltlich zu überwinden; die Einheit der Lehre ist bis heute nicht wiederhergestellt. Reichsgesetze vom Wormser Edikt 1521 bis zum Augsburger Interim 1548 versuchten, die Neuerungen zu verbieten oder einzudämmen. Keiner dieser Wege schuf eine dauerhafte Rechtssicherheit für beide Seiten.
Ein dritter Weg waren befristete Lösungen: der Reichsabschied von 1526, der Nürnberger Anstand von 1532, der Frankfurter Anstand von 1539 und der Passauer Vertrag von 1552. Sie verzichteten auf Gewalt, bis ein nächster Reichstag oder ein Konzil entscheiden sollte. Der Historiker Axel Gotthard nennt das einen Waffenstillstand, aber keinen Frieden. In Passau hatte man sich mündlich schon auf eine unbefristete Lösung geeinigt, doch der Kaiser ratifizierte sie nicht.
Drei Jahre später hatte sich die Lage verändert. Auf den Fürstenkrieg, einen Aufstand protestantischer Fürsten, dem sich der französische König anschloss, folgte der blutige Markgrafenkrieg in Franken. Viele Teilnehmer des Reichstags fürchteten um den Bestand des Reiches und wollten den Frieden nun unbedingt. Karl V. war im Sommer 1555 bereits an seinem spanischen Alterssitz. Neu war vor allem die Reihenfolge: erst der politische Frieden, ohne vorherige Einigung im Glauben.
Was galt in den Reichsstädten?
Für die Fürstentümer war die Regel einfach: Der Landesherr wählte, das Land folgte. Für die Freien und Reichsstädte traf der Text eine eigene Bestimmung. Wo bis dahin beide Bekenntnisse in Gebrauch waren, sollten sie es bleiben. Bürger und Einwohner sollten „friedlich und ruhig bey- und neben einander wohnen“, und keine Seite durfte der anderen ihre Religion, ihre Kirchengebräuche oder Zeremonien nehmen.
Was heute selbstverständlich klingt, löste damals große Verwicklungen aus. Fast alle Reichsstädte waren früh evangelisch geworden. In manchen gab es nur kleine katholische Restgemeinden, oder das Augsburger Interim hatte katholische Glaubenspraxis wieder erzwungen. Die Bestimmung schützte also vor allem katholische Minderheiten in einer überwiegend evangelischen Umgebung. Wie Kirchenräume und städtische Ämter zwischen den Gruppen verteilt werden sollten, sagte der Text nicht.
Dazu kam, dass Religion damals öffentlich gelebt wurde. Eine Prozession der Minderheit vor dem eigenen Haus empfanden viele als Provokation, vielerorts folgten Pöbeleien und Schlägereien. Der Artikel gab eine Verhaltensregel vor, aber kein Verfahren für den Streitfall. Augsburg selbst erlebte die Folgen: Am 8. August 1629, mitten im Dreißigjährigen Krieg, wurde den Protestanten der Stadt die Ausübung ihres Glaubens untersagt. Die Gleichstellung erhielten sie erst mit dem Frieden von 1648.
Was daraus folgt
Man kann einen Streit stilllegen, ohne ihn zu entscheiden. Wie lange das trägt, hängt daran, wie genau die Ausnahmen geregelt sind.
Quellen
- Bundeszentrale für politische Bildung: Schlaglicht 1555, der Erste Religionsfrieden
- Bundeszentrale für politische Bildung: Von den 95 Thesen zum Augsburger Religionsfrieden, Aus Politik und Zeitgeschichte
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Internet-Portal Westfälische Geschichte: Augsburger Reichsabschied vom 25. September 1555 (Quellentext)
- Stadt Augsburg: Hohes Friedensfest
- Österreichische UNESCO-Kommission: Abschied des Reichstages von Augsburg 1555, Augsburger Religionsfriede
- Evangelische Kirche in Deutschland, Luther 2017: 1555, Eröffnung des Augsburger Reichstages
- Evangelisch-Lutherisches Dekanat Augsburg: Martin Luther in Augsburg
Der Verlauf
- 1530Auf dem Augsburger Reichstag wird die Confessio Augustana vorgelegt, das Bekenntnis, um dessen Anerkennung ein Vierteljahrhundert gerungen wird.
- 1546 bis 1547Im Schmalkaldischen Krieg versucht der Kaiser, die Glaubensfrage militärisch zu entscheiden. Der Sieg auf dem Feld beendet den Streit nicht.
- August 1552Der Passauer Vertrag schafft einen vorläufigen Frieden und verweist die Entscheidung an den nächsten Reichstag.
- Februar 1555Der Reichstag tritt in Augsburg zusammen. Karl V. bleibt fern, sein Bruder Ferdinand I. führt die Verhandlungen.
- 25. September 1555Der Religionsfriede wird als Teil des Reichsabschieds verkündet. Er gilt als Reichsgesetz, nicht als Vertrag zwischen zwei Parteien.
- Ab 1555Der geistliche Vorbehalt, nach dem ein konvertierender geistlicher Fürst sein Amt verliert, bleibt zwischen den Konfessionen umstritten.
- 1618Mit dem Prager Fenstersturz beginnt der Dreißigjährige Krieg. Er endet 1648 mit einer Regelung, die auf der von 1555 aufbaut.
Weiter in dieser Reihe
- Der Westfälische Friede1644 bis 1648Fünf Jahre verhandelten Gesandte in zwei Städten, während der Krieg weiterging. Am Ende stand ein Frieden, der bis heute als Vorbild für Verhandlungen zwischen Gegnern gilt
- Das KarfreitagsabkommenJuni 1996 bis Mai 1998Nach drei Jahrzehnten Gewalt einigten sich zwei Regierungen und acht Parteien auf eine Ordnung, über die anschließend die Bevölkerung abstimmte
Häufige Fragen
Was bedeutet „cuius regio, eius religio“?
Die lateinische Formel heißt sinngemäß: Wessen das Land, dessen die Religion. Der Landesherr bestimmte also das Bekenntnis seines Gebiets, in Reichsstädten der Stadtrat. Im Text von 1555 steht die Formel nicht; sie wurde später geprägt, um die Regel zusammenzufassen. Ein deutscher Merksatz dafür lautet „wo ich leb, so ich bet“.
Was hat Martin Luther mit Augsburg zu tun?
Luther kam im Oktober 1518 nach Augsburg, um sich vor dem päpstlichen Gesandten Kardinal Cajetan zu verantworten, und blieb bei seiner Lehre. Beim Reichstag von 1530 war er nicht in der Stadt, sondern auf der Veste Coburg. Von dort stand er mit Philipp Melanchthon in Verbindung, als am 25. Juni 1530 die Confessio Augustana vor Karl V. verlesen wurde.
Warum ist der 8. August in Augsburg ein Feiertag?
Am 8. August feiert Augsburg das Hohe Friedensfest, einen Feiertag nur für das Stadtgebiet. Er erinnert an den 8. August 1629, als den Protestanten der Stadt die Ausübung ihres Glaubens untersagt wurde. Nach dem Westfälischen Frieden feierten sie das Fest 1650 zum ersten Mal. Seit 1950 ist es offizieller Feiertag, seit 2018 immaterielles Kulturerbe.
Wer war vom Religionsfrieden ausgeschlossen?
Ausgeschlossen waren alle, die weder der alten Kirche noch der Confessio Augustana anhingen. Der Text sagt, sie seien in diesem Frieden „nicht gemeynt, sondern gäntzlich ausgeschlossen“. Betroffen waren vor allem die Anhänger Calvins, deren Glaubenspraxis die katholische Seite im Reich für illegal hielt. Anerkannt wurde der reformierte Glaube erst 1648.
Wo kann man den Text des Religionsfriedens lesen?
Der Religionsfriede ist Teil des Augsburger Reichsabschieds vom 25. September 1555. Eine Ausfertigung liegt im Österreichischen Staatsarchiv und wurde 2016 in das österreichische Verzeichnis des UNESCO-Dokumentenerbes aufgenommen. Den Wortlaut der Religionsartikel bietet das Internet-Portal Westfälische Geschichte des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe frei zugänglich online, mit Überschriften zu jedem Abschnitt.
Von der Geschichte zur eigenen Mission
Jeder dieser Verträge war das Werk von Menschen, die es für machbar hielten. Dieselbe Haltung braucht es im Kleinen: in einer Nachbarschaft, einer Schule, einem Verein.
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