Streit lösen
Mediation
Ein Dritter führt durch das Gespräch und entscheidet nichts. Genau daran hängt, warum das Ergebnis danach oft hält
Das Wichtigste in Kürze
- Mediation ist ein vertrauliches, strukturiertes Verfahren, in dem die Parteien selbst eine Einigung suchen.
- Die Mediatorin oder der Mediator ist neutral und hat keine Entscheidungsbefugnis, so steht es im Mediationsgesetz.
- Alle Beteiligten können die Mediation jederzeit beenden.
- Anders als ein Schiedsspruch bindet eine Mediation nur, was die Parteien selbst vereinbaren.
In Zahlen
5
Phasen im Verfahren
von der Auftragsklärung bis zur Vereinbarung
0
Entscheidungsmacht des Mediators
so steht es im Gesetz
2012
Mediationsgesetz in Kraft
seit dem 26. Juli
Bereitschaft klären
Zuerst die Frage, ob beide Seiten grundsätzlich wollen. Mediation ist freiwillig, niemand kann zur Einigung verpflichtet werden.
Mediator finden
Der Begriff Mediator ist nicht geschützt, der Zusatz „zertifiziert“ schon. Berufsverbände, Gerichte und Verbraucherstellen vermitteln.
Honorar festhalten
Feste Gebühren gibt es nicht. Honorar und Aufteilung der Kosten am besten vor der ersten Sitzung schriftlich vereinbaren.
Sitzungen
Mehrere Termine über Wochen, vertraulich. Jede Seite kann die Mediation jederzeit ohne Begründung beenden.
Vereinbarung prüfen
Die Einigung kann in einer Abschlussvereinbarung festgehalten werden. Wer ohne eigene Beratung kommt, kann sie extern prüfen lassen.
Mediation
- Wer entscheidet
- die Parteien selbst
- Rolle der dritten Person
- führt durch das Verfahren, ohne Entscheidungsbefugnis
- Verbindlichkeit
- nur, was die Parteien vereinbaren
- Grundlage
- Mediationsgesetz von 2012
Schlichtung
- Wer entscheidet
- die Parteien, auf Grundlage einer Empfehlung
- Rolle der dritten Person
- hört alle an und gibt eine Empfehlung ab
- Verbindlichkeit
- Verbraucher können danach vor Gericht ziehen
- Grundlage
- Verfahrensordnung der Stelle, für Verbraucher das VSBG
Schiedsverfahren
- Wer entscheidet
- das Schiedsgericht
- Rolle der dritten Person
- fällt einen Schiedsspruch
- Verbindlichkeit
- Wirkung eines rechtskräftigen Urteils
- Grundlage
- Schiedsvereinbarung nach Paragraf 1029 ZPO
- Einführung und Grundlagen18 Stunden
- Ablauf und Rahmenbedingungen40 Stunden
- Verhandlungstechniken12 Stunden
- Gesprächsführung18 Stunden
- Konfliktkompetenz12 Stunden
- Recht der Mediation6 Stunden
- Recht in der Mediation12 Stunden
- Persönliche Kompetenz und Haltung12 Stunden
- Herkunft
- In Deutschland seit dem Mediationsgesetz vom 26. Juli 2012 gesetzlich geregelt
- Einsatzfeld
- Familie, Arbeitsplatz, Nachbarschaft, Wirtschaft, Umwelt- und Bauvorhaben
- Aufwand
- Mehrere Sitzungen über Wochen, freiwillig und jederzeit abbrechbar
- Rolle von außen
- Eine allparteiliche dritte Person ohne Entscheidungsbefugnis
- Autor
- Johannes Max Harms

Was ist Mediation?
Das Mediationsgesetz definiert Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, in dem die Beteiligten mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Die mediierende Person ist unabhängig und neutral und hat keine Entscheidungsbefugnis. Sie führt durch das Verfahren, sorgt dafür, dass beide Seiten zu Wort kommen, und schlägt keine Lösung vor, die sie dann durchsetzen könnte.
Das unterscheidet Mediation von allen Verfahren, in denen jemand entscheidet: vom Gericht, vom Schiedsspruch, auch vom Machtwort einer Vorgesetzten. Die Beteiligten bleiben verantwortlich für das Ergebnis, was zugleich Stärke und Voraussetzung des Verfahrens ist.
Wie läuft eine Mediation ab?
In fünf Phasen: Auftragsklärung, Sammlung der Themen, Klärung der dahinterliegenden Interessen, Suche nach Lösungen, schriftliche Vereinbarung. Die Reihenfolge ist nicht Dekoration, sondern der Kern der Methode.
Die dritte Phase trägt das Verfahren. Solange zwei Seiten über Positionen sprechen, gibt es meist nur die Wahl zwischen zwei Ergebnissen. Sobald die Interessen dahinter auf dem Tisch liegen, entstehen Lösungen, die vorher nicht sichtbar waren.
Eine Mediation umfasst in der Regel mehrere Sitzungen über Wochen. Sie ist freiwillig, jede Seite kann sie jederzeit beenden, und was darin gesagt wird, bleibt vertraulich. Diese drei Bedingungen sind der Grund, warum in einer Mediation Dinge gesagt werden, die vor Gericht niemand sagen würde.
Wann passt eine Mediation?
Wenn die Beteiligten danach weiter miteinander zu tun haben. Getrennte Eltern, Nachbarn, Kolleginnen, Geschäftspartner, Vereinsvorstände: Ein Urteil beendet den Fall, nicht die Beziehung, und ein Ergebnis, das beide mitgetragen haben, hält im Alltag länger.
Sie passt auch, wenn die Sache selbst vor Gericht nicht vollständig entscheidbar ist. Gerichte entscheiden Rechtsfragen; ein erheblicher Teil dessen, worum gestritten wird, ist keine Rechtsfrage.
Und sie passt, wenn Vertraulichkeit einen Wert hat. Ein öffentliches Verfahren erzeugt Positionen, die danach schwer zu räumen sind, weil sie jemand gehört hat.
Wo liegen die Grenzen der Mediation?
Die wichtigste Grenze ist das Machtgefälle. Mediation setzt voraus, dass beide Seiten ihre Interessen offen vertreten können. Wo eine Seite abhängig, eingeschüchtert oder von Gewalt betroffen ist, ist das nicht gegeben, und ein freiwillig aussehendes Ergebnis wäre keines.
Die zweite Grenze ist die Freiwilligkeit. Wer nicht will, muss nicht, und niemand kann zur Einigung verpflichtet werden. Das Verfahren kann ohne Ergebnis enden, und dann ist Zeit vergangen, ohne dass etwas entschieden wäre.
Die dritte Grenze betrifft Grundsatzfragen. Wenn eine Rechtsfrage geklärt werden muss, weil an ihr weitere Fälle hängen, ist ein Urteil das richtige Mittel. Mediation regelt einen Einzelfall, sie schafft keine verbindliche Auslegung.
Wie fängt man mit einer Mediation an?
Mit der Frage, ob beide Seiten grundsätzlich bereit sind. Ein Vorschlag zur Mediation ist selbst schon ein Signal, und er wird eher angenommen, wenn er nicht als Zugeständnis gelesen werden muss.
Danach steht die Suche nach einer geeigneten Person. Der Begriff Mediator ist nicht geschützt, die Bezeichnung zertifizierter Mediator dagegen an eine Ausbildung nach Verordnung gebunden. Berufsverbände führen Listen, Gerichte und Verbraucherstellen vermitteln ebenfalls.
Für kleinere Fälle gibt es niedrigschwellige Wege: Schiedsstellen der Gemeinden, Konfliktstellen von Verbänden, in Schulen ausgebildete Streitschlichterinnen und Streitschlichter. Nicht jeder Streit braucht ein förmliches Verfahren, aber jeder profitiert von einer geordneten Reihenfolge.
Der Kern
Wer die Lösung selbst gefunden hat, muss sie nicht gegen sich selbst durchsetzen. Das ist der ganze Unterschied zu einem Urteil.
Quellen
Die Schritte
- Auftrag klärenBeide Seiten klären mit der mediierenden Person, worum es geht, wie das Verfahren abläuft und welche Regeln gelten. Freiwilligkeit und Vertraulichkeit werden hier vereinbart, nicht später vorausgesetzt.
- Themen sammelnJede Seite benennt, was für sie zur Sache gehört. Gesammelt wird zuerst vollständig und ohne Bewertung, damit später niemand sagen kann, sein Anliegen sei gar nicht aufgerufen worden.
- Interessen klärenHinter jeder Position wird gefragt, worum es eigentlich geht. Das ist der Schritt, in dem sich die Aufgabe häufig verändert, weil sich Interessen seltener ausschließen als Forderungen.
- Lösungen suchenErst jetzt werden Möglichkeiten gesammelt, zunächst ohne Bewertung, danach geprüft. Die Reihenfolge ist Absicht: Wer zu früh bewertet, bekommt weniger Möglichkeiten.
- VereinbarungDas Ergebnis wird schriftlich festgehalten, so konkret, dass die Umsetzung überprüfbar ist. Wer tut was bis wann, und was geschieht, wenn es nicht geschieht.
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Häufige Fragen zur Mediation
Was kostet eine Mediation, und wer bezahlt sie?
Feste Gebühren legt das Mediationsgesetz nicht fest. Das Honorar vereinbaren die Parteien mit der Mediatorin oder dem Mediator, und sie bestimmen auch, wer welchen Anteil trägt. Am besten steht das schriftlich fest, bevor die erste Sitzung beginnt. Eine staatliche Förderung sieht das Gesetz nur im Rahmen von Forschungsvorhaben vor, die Bund und Länder vereinbaren können, für Menschen, die die Kosten nicht oder nur in Raten aufbringen können. Ein allgemeiner Anspruch auf Kostenübernahme besteht damit nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Mediation, Schlichtung und Schiedsverfahren?
Der Unterschied liegt darin, wer am Ende entscheidet. In der Mediation einigen sich die Parteien selbst; die Mediatorin führt durch das Gespräch und entscheidet nichts. In einer Schlichtung hört eine Schlichtungsstelle alle Seiten an und gibt eine Empfehlung ab, die die Parteien annehmen können. Im Schiedsverfahren entscheidet ein Schiedsgericht, auf das sich die Parteien vorher in einer Schiedsvereinbarung geeinigt haben. Sein Schiedsspruch hat nach Paragraf 1055 der Zivilprozessordnung unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.
Ist eine Einigung aus der Mediation verbindlich?
Sie ist so verbindlich, wie die Parteien sie gestalten. Mit ihrer Zustimmung kann die Einigung in einer Abschlussvereinbarung festgehalten werden. Der Mediator muss darauf hinwirken, dass beide Seiten den Inhalt verstehen, und Parteien ohne eigene Beratung darauf hinweisen, dass sie die Vereinbarung extern prüfen lassen können. Soll sie vollstreckbar sein, gibt es eigene Wege, etwa den Anwaltsvergleich nach Paragraf 796a der Zivilprozessordnung, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen.
Wer darf sich zertifizierter Mediator nennen?
Das Mediationsgesetz regelt nicht die Bezeichnung Mediator, sondern den Zusatz „zertifiziert“. Ihn darf nur führen, wer eine Ausbildung nach der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung abgeschlossen hat. Dazu gehören ein Lehrgang von mindestens 130 Präsenzzeitstunden, von denen bis zu 40% virtuell stattfinden dürfen, und fünf supervidierte Mediationen innerhalb von drei Jahren nach dem Lehrgang. Erst danach stellt die Ausbildungseinrichtung die Bescheinigung aus. Fortbildung bleibt auch danach Pflicht.
Was ist das Ziel einer Mediation?
Das Gesetz beschreibt es in einem Satz: Die Parteien streben freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts an. Die Bundeszentrale für politische Bildung ergänzt, worauf es im Verfahren ankommt: die Interessen und Bedürfnisse hinter verhärteten Positionen zu klären und eigenständig Lösungen zu erarbeiten. Weil der Mediator keine eigenen Lösungen vorgibt, tragen die Beteiligten das Ergebnis selbst. Ziel ist also keine Entscheidung über Recht und Unrecht, sondern eine Regelung, mit der beide weiterleben können.
Kann man eine Mediation abbrechen?
Ja, jederzeit. Paragraf 2 des Mediationsgesetzes erlaubt den Parteien, die Mediation ohne Begründung zu beenden. Auch der Mediator kann sie beenden, insbesondere wenn er keine eigenverantwortliche Kommunikation oder keine Einigung mehr erwartet. Ein Abbruch schließt andere Wege nicht aus, etwa eine Schlichtung oder ein Gerichtsverfahren. Was in der Mediation besprochen wurde, bleibt dabei geschützt, denn der Mediator ist nach Paragraf 4 zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Vom Verfahren zur eigenen Mission
Jede dieser Methoden ist von Menschen entwickelt worden, die einen Streit vor sich hatten und ihn anders führen wollten. Dieselbe Haltung braucht es im Kleinen: in einer Nachbarschaft, einer Schule, einem Verein.
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