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Streit lösen

Mediation

Ein Dritter führt durch das Gespräch und entscheidet nichts. Genau daran hängt, warum das Ergebnis danach oft hält

Das Wichtigste in Kürze

  • Mediation ist ein vertrauliches, strukturiertes Verfahren, in dem die Parteien selbst eine Einigung suchen.
  • Die Mediatorin oder der Mediator ist neutral und hat keine Entscheidungsbefugnis, so steht es im Mediationsgesetz.
  • Alle Beteiligten können die Mediation jederzeit beenden.
  • Anders als ein Schiedsspruch bindet eine Mediation nur, was die Parteien selbst vereinbaren.

In Zahlen

5

Phasen im Verfahren

von der Auftragsklärung bis zur Vereinbarung

0

Entscheidungsmacht des Mediators

so steht es im Gesetz

2012

Mediationsgesetz in Kraft

seit dem 26. Juli

So kommst du zu einer MediationNach dem Mediationsgesetz
  1. Bereitschaft klären

    Zuerst die Frage, ob beide Seiten grundsätzlich wollen. Mediation ist freiwillig, niemand kann zur Einigung verpflichtet werden.

  2. Mediator finden

    Der Begriff Mediator ist nicht geschützt, der Zusatz „zertifiziert“ schon. Berufsverbände, Gerichte und Verbraucherstellen vermitteln.

  3. Honorar festhalten

    Feste Gebühren gibt es nicht. Honorar und Aufteilung der Kosten am besten vor der ersten Sitzung schriftlich vereinbaren.

  4. Sitzungen

    Mehrere Termine über Wochen, vertraulich. Jede Seite kann die Mediation jederzeit ohne Begründung beenden.

  5. Vereinbarung prüfen

    Die Einigung kann in einer Abschlussvereinbarung festgehalten werden. Wer ohne eigene Beratung kommt, kann sie extern prüfen lassen.

Mediation, Schlichtung und Schiedsverfahren im VergleichQuellen: Mediationsgesetz, Zivilprozessordnung, Verbraucherportal Bayern

Mediation

Wer entscheidet
die Parteien selbst
Rolle der dritten Person
führt durch das Verfahren, ohne Entscheidungsbefugnis
Verbindlichkeit
nur, was die Parteien vereinbaren
Grundlage
Mediationsgesetz von 2012

Schlichtung

Wer entscheidet
die Parteien, auf Grundlage einer Empfehlung
Rolle der dritten Person
hört alle an und gibt eine Empfehlung ab
Verbindlichkeit
Verbraucher können danach vor Gericht ziehen
Grundlage
Verfahrensordnung der Stelle, für Verbraucher das VSBG

Schiedsverfahren

Wer entscheidet
das Schiedsgericht
Rolle der dritten Person
fällt einen Schiedsspruch
Verbindlichkeit
Wirkung eines rechtskräftigen Urteils
Grundlage
Schiedsvereinbarung nach Paragraf 1029 ZPO
130 Stunden Ausbildung zum zertifizierten MediatorQuelle: Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung, Anlage zu Paragraf 2
  • Einführung und Grundlagen18 Stunden
  • Ablauf und Rahmenbedingungen40 Stunden
  • Verhandlungstechniken12 Stunden
  • Gesprächsführung18 Stunden
  • Konfliktkompetenz12 Stunden
  • Recht der Mediation6 Stunden
  • Recht in der Mediation12 Stunden
  • Persönliche Kompetenz und Haltung12 Stunden
Herkunft
In Deutschland seit dem Mediationsgesetz vom 26. Juli 2012 gesetzlich geregelt
Einsatzfeld
Familie, Arbeitsplatz, Nachbarschaft, Wirtschaft, Umwelt- und Bauvorhaben
Aufwand
Mehrere Sitzungen über Wochen, freiwillig und jederzeit abbrechbar
Rolle von außen
Eine allparteiliche dritte Person ohne Entscheidungsbefugnis
Zwei junge Frauen stehen sich gegenüber, neben jeder steht eine weitere Person, im Hintergrund sitzen Zuschauende vor hohen Fenstern
Übung in einem Workshop zur Konfliktlösung: Zwei Seiten stehen sich gegenüber, zwei weitere Personen begleiten das Gespräch.Foto vom Center for the Study of Europe der Boston University, 2016, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0

Was ist Mediation?

Das Mediationsgesetz definiert Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, in dem die Beteiligten mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Die mediierende Person ist unabhängig und neutral und hat keine Entscheidungsbefugnis. Sie führt durch das Verfahren, sorgt dafür, dass beide Seiten zu Wort kommen, und schlägt keine Lösung vor, die sie dann durchsetzen könnte.

Das unterscheidet Mediation von allen Verfahren, in denen jemand entscheidet: vom Gericht, vom Schiedsspruch, auch vom Machtwort einer Vorgesetzten. Die Beteiligten bleiben verantwortlich für das Ergebnis, was zugleich Stärke und Voraussetzung des Verfahrens ist.

Die Vertraulichkeit ist gesetzlich abgesichert. Die mediierende Person und alle, die in die Durchführung eingebunden sind, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ausnahmen sind eng begrenzt, etwa wenn eine Offenlegung nötig ist, um eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, oder wenn die Vereinbarung umgesetzt oder vollstreckt werden muss. Über den Umfang dieser Pflicht muss sie die Parteien informieren.

Wie läuft eine Mediation ab?

In fünf Phasen: Auftragsklärung, Sammlung der Themen, Klärung der dahinterliegenden Interessen, Suche nach Lösungen, schriftliche Vereinbarung. Die Reihenfolge ist nicht Dekoration, sondern der Kern der Methode.

Die dritte Phase trägt das Verfahren. Solange zwei Seiten über Positionen sprechen, gibt es meist nur die Wahl zwischen zwei Ergebnissen. Sobald die Interessen dahinter auf dem Tisch liegen, entstehen Lösungen, die vorher nicht sichtbar waren.

Eine Mediation umfasst in der Regel mehrere Sitzungen über Wochen. Sie ist freiwillig, jede Seite kann sie jederzeit beenden, und was darin gesagt wird, bleibt vertraulich. Diese drei Bedingungen sind der Grund, warum in einer Mediation Dinge gesagt werden, die vor Gericht niemand sagen würde.

Das Gesetz regelt auch das Ende. Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden, die mediierende Person ebenfalls, etwa wenn sie keine eigenverantwortliche Kommunikation oder Einigung mehr erwartet. Kommt eine Einigung zustande, wirkt sie darauf hin, dass beide den Inhalt verstehen und in Kenntnis der Sachlage zustimmen. Mit Zustimmung der Parteien wird die Einigung in einer Abschlussvereinbarung festgehalten.

Wann passt eine Mediation?

Wenn die Beteiligten danach weiter miteinander zu tun haben. Getrennte Eltern, Nachbarn, Kolleginnen, Geschäftspartner, Vereinsvorstände: Ein Urteil beendet den Fall, nicht die Beziehung, und ein Ergebnis, das beide mitgetragen haben, hält im Alltag länger.

Sie passt auch, wenn die Sache selbst vor Gericht nicht vollständig entscheidbar ist. Gerichte entscheiden Rechtsfragen; ein erheblicher Teil dessen, worum gestritten wird, ist keine Rechtsfrage.

Und sie passt, wenn Vertraulichkeit einen Wert hat. Ein öffentliches Verfahren erzeugt Positionen, die danach schwer zu räumen sind, weil sie jemand gehört hat.

Wo liegen die Grenzen der Mediation?

Die wichtigste Grenze ist das Machtgefälle. Mediation setzt voraus, dass beide Seiten ihre Interessen offen vertreten können. Wo eine Seite abhängig, eingeschüchtert oder von Gewalt betroffen ist, ist das nicht gegeben, und ein freiwillig aussehendes Ergebnis wäre keines.

Die zweite Grenze ist die Freiwilligkeit. Wer nicht will, muss nicht, und niemand kann zur Einigung verpflichtet werden. Das Verfahren kann ohne Ergebnis enden, und dann ist Zeit vergangen, ohne dass etwas entschieden wäre.

Die dritte Grenze betrifft Grundsatzfragen. Wenn eine Rechtsfrage geklärt werden muss, weil an ihr weitere Fälle hängen, ist ein Urteil das richtige Mittel. Mediation regelt einen Einzelfall, sie schafft keine verbindliche Auslegung.

Auch die Unabhängigkeit regelt das Gesetz. Die mediierende Person muss alle Umstände offenlegen, die ihre Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen können, und darf dann nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Parteien tätig werden. Wer vorher in derselben Sache für eine Seite gearbeitet hat, darf nicht mediieren und auch während oder nach der Mediation nicht für eine Seite tätig werden.

Wie fängt man mit einer Mediation an?

Mit der Frage, ob beide Seiten grundsätzlich bereit sind. Ein Vorschlag zur Mediation ist selbst schon ein Signal, und er wird eher angenommen, wenn er nicht als Zugeständnis gelesen werden muss.

Danach steht die Suche nach einer geeigneten Person. Der Begriff Mediator ist nicht geschützt, die Bezeichnung zertifizierter Mediator dagegen an eine Ausbildung nach Verordnung gebunden. Berufsverbände führen Listen, Gerichte und Verbraucherstellen vermitteln ebenfalls.

Für kleinere Fälle gibt es niedrigschwellige Wege: Schiedsstellen der Gemeinden, Konfliktstellen von Verbänden, in Schulen ausgebildete Streitschlichterinnen und Streitschlichter. Nicht jeder Streit braucht ein förmliches Verfahren, aber jeder profitiert von einer geordneten Reihenfolge.

Die Auswahl liegt bei den Parteien selbst, so steht es im Gesetz. Auf Verlangen muss die mediierende Person über ihren fachlichen Hintergrund, ihre Ausbildung und ihre Erfahrung Auskunft geben. Diese Frage im Vorgespräch zu stellen, ist kein Misstrauen, sondern Teil des Verfahrens.

Was kostet eine Mediation?

Einen festen Preis gibt es nicht, das Honorar vereinbaren die Parteien mit der mediierenden Person selbst. Üblich ist eine Abrechnung nach Stunden. Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation nennt Stundensätze zwischen 80 und 200 Euro und schreibt, dass eine Mediation selten mehr als zehn Sitzungen braucht.

Wer welchen Anteil trägt, ist Teil der ersten Absprache. Häufig teilen sich die Parteien das Honorar, möglich ist aber jede andere Aufteilung, etwa nach Einkommen. Diese Frage im Vorgespräch zu klären, nimmt dem Verfahren gleich zu Beginn einen möglichen Streitpunkt.

Eine allgemeine Mediationskostenhilfe gibt es in Deutschland nicht. Das Mediationsgesetz erlaubt Bund und Ländern lediglich Forschungsvorhaben, in denen eine Förderung für Menschen mit geringem Einkommen erprobt wird. Beratungsstellen bieten Mediation teils auf Spendenbasis oder kostenfrei an, und manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten; die Bedingungen stehen im jeweiligen Vertrag.

Spart eine Mediation einen Prozess, entfallen dessen Kosten. Zusätzlich dürfen die Länder Gerichtsgebühren senken oder ganz streichen, wenn eine Klage nach einer Mediation zurückgenommen wird. Das regeln das Gerichtskostengesetz und für Familiensachen ein eigenes Gesetz, umgesetzt wird es durch Verordnungen der Länder.

Wie verhält sich Mediation zum Gerichtsverfahren?

Ein Gericht entscheidet einen Rechtsstreit, eine Mediation nicht. Getrennt sind die beiden Wege trotzdem nicht. Die Zivilprozessordnung verpflichtet das Gericht, in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht zu sein. Vor der mündlichen Verhandlung steht deshalb in der Regel eine Güteverhandlung.

Das Gericht kann den Parteien außerdem eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. Entscheiden sie sich dafür, ruht das Gerichtsverfahren in dieser Zeit. Ein laufender Prozess schließt eine Mediation also nicht aus.

Innerhalb der Justiz gibt es eine eigene Form. Das Gericht kann die Parteien an einen Güterichter verweisen, der selbst nicht entscheidet und alle Methoden der Konfliktbeilegung einsetzen darf, die Mediation eingeschlossen. Der Unterschied zur freien Mediation liegt im Rahmen: Der Güterichter ist Teil des Gerichts, die mediierende Person wählen die Parteien selbst aus.

Eine rechtliche Prüfung ersetzt die Mediation nicht. Das Mediationsgesetz verlangt, dass Parteien ohne fachliche Beratung darauf hingewiesen werden, dass sie eine Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen lassen können. Wer Fristen oder Ansprüche im Blick behalten muss, klärt das deshalb neben dem Verfahren mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Der Kern

Wer die Lösung selbst gefunden hat, muss sie nicht gegen sich selbst durchsetzen. Das ist der ganze Unterschied zu einem Urteil.
Alle Methoden

Die Schritte

  1. Auftrag klärenBeide Seiten klären mit der mediierenden Person, worum es geht, wie das Verfahren abläuft und welche Regeln gelten. Freiwilligkeit und Vertraulichkeit werden hier vereinbart, nicht später vorausgesetzt.
  2. Themen sammelnJede Seite benennt, was für sie zur Sache gehört. Gesammelt wird zuerst vollständig und ohne Bewertung, damit später niemand sagen kann, sein Anliegen sei gar nicht aufgerufen worden.
  3. Interessen klärenHinter jeder Position wird gefragt, worum es eigentlich geht. Das ist der Schritt, in dem sich die Aufgabe häufig verändert, weil sich Interessen seltener ausschließen als Forderungen.
  4. Lösungen suchenErst jetzt werden Möglichkeiten gesammelt, zunächst ohne Bewertung, danach geprüft. Die Reihenfolge ist Absicht: Wer zu früh bewertet, bekommt weniger Möglichkeiten.
  5. VereinbarungDas Ergebnis wird schriftlich festgehalten, so konkret, dass die Umsetzung überprüfbar ist. Wer tut was bis wann, und was geschieht, wenn es nicht geschieht.

Häufige Fragen zur Mediation

Was kostet eine Mediation, und wer bezahlt sie?

Feste Gebühren legt das Mediationsgesetz nicht fest. Das Honorar vereinbaren die Parteien mit der Mediatorin oder dem Mediator, und sie bestimmen auch, wer welchen Anteil trägt. Am besten steht das schriftlich fest, bevor die erste Sitzung beginnt. Eine staatliche Förderung sieht das Gesetz nur im Rahmen von Forschungsvorhaben vor, die Bund und Länder vereinbaren können, für Menschen, die die Kosten nicht oder nur in Raten aufbringen können. Ein allgemeiner Anspruch auf Kostenübernahme besteht damit nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Mediation, Schlichtung und Schiedsverfahren?

Der Unterschied liegt darin, wer am Ende entscheidet. In der Mediation einigen sich die Parteien selbst; die Mediatorin führt durch das Gespräch und entscheidet nichts. In einer Schlichtung hört eine Schlichtungsstelle alle Seiten an und gibt eine Empfehlung ab, die die Parteien annehmen können. Im Schiedsverfahren entscheidet ein Schiedsgericht, auf das sich die Parteien vorher in einer Schiedsvereinbarung geeinigt haben. Sein Schiedsspruch hat nach Paragraf 1055 der Zivilprozessordnung unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.

Ist eine Einigung aus der Mediation verbindlich?

Sie ist so verbindlich, wie die Parteien sie gestalten. Mit ihrer Zustimmung kann die Einigung in einer Abschlussvereinbarung festgehalten werden. Der Mediator muss darauf hinwirken, dass beide Seiten den Inhalt verstehen, und Parteien ohne eigene Beratung darauf hinweisen, dass sie die Vereinbarung extern prüfen lassen können. Soll sie vollstreckbar sein, gibt es eigene Wege, etwa den Anwaltsvergleich nach Paragraf 796a der Zivilprozessordnung, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen.

Wer darf sich zertifizierter Mediator nennen?

Das Mediationsgesetz regelt nicht die Bezeichnung Mediator, sondern den Zusatz „zertifiziert“. Ihn darf nur führen, wer eine Ausbildung nach der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung abgeschlossen hat. Dazu gehören ein Lehrgang von mindestens 130 Präsenzzeitstunden, von denen bis zu 40% virtuell stattfinden dürfen, und fünf supervidierte Mediationen innerhalb von drei Jahren nach dem Lehrgang. Erst danach stellt die Ausbildungseinrichtung die Bescheinigung aus. Fortbildung bleibt auch danach Pflicht.

Was ist das Ziel einer Mediation?

Das Gesetz beschreibt es in einem Satz: Die Parteien streben freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts an. Die Bundeszentrale für politische Bildung ergänzt, worauf es im Verfahren ankommt: die Interessen und Bedürfnisse hinter verhärteten Positionen zu klären und eigenständig Lösungen zu erarbeiten. Weil der Mediator keine eigenen Lösungen vorgibt, tragen die Beteiligten das Ergebnis selbst. Ziel ist also keine Entscheidung über Recht und Unrecht, sondern eine Regelung, mit der beide weiterleben können.

Kann man eine Mediation abbrechen?

Ja, jederzeit. Paragraf 2 des Mediationsgesetzes erlaubt den Parteien, die Mediation ohne Begründung zu beenden. Auch der Mediator kann sie beenden, insbesondere wenn er keine eigenverantwortliche Kommunikation oder keine Einigung mehr erwartet. Ein Abbruch schließt andere Wege nicht aus, etwa eine Schlichtung oder ein Gerichtsverfahren. Was in der Mediation besprochen wurde, bleibt dabei geschützt, denn der Mediator ist nach Paragraf 4 zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Vom Verfahren zur eigenen Mission

Jede dieser Methoden ist von Menschen entwickelt worden, die einen Streit vor sich hatten und ihn anders führen wollten. Dieselbe Haltung braucht es im Kleinen: in einer Nachbarschaft, einer Schule, einem Verein.

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