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Frieden

Kriegsdienstverweigerung

Das Grundrecht, aus Gewissensgründen nicht zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen zu werden. Was im Grundgesetz und im Gesetz steht, wie der Antrag abläuft und was sich mit dem neuen Wehrdienst geändert hat

Das Wichtigste in Kürze

  • Kriegsdienstverweigerung ist das Grundrecht, aus Gewissensgründen nicht zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen zu werden (Art. 4 Abs. 3 GG).
  • Das Verfahren regelt das Kriegsdienstverweigerungsgesetz: Antrag mit Lebenslauf und persönlicher Begründung, Entscheidung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
  • Die Wehrpflicht ist seit dem 1. Juli 2011 ausgesetzt; seit dem 1. Januar 2026 gilt das Gesetz zum neuen Wehrdienst mit Fragebogen und Musterung.
  • Bei der Bundeswehr gingen 2021 laut Bundestagsdrucksache 209 Anträge ein, 2025 waren es 7.691.
  • Der Zivildienst endete 2011 mit der Aussetzung der Wehrpflicht; an seine Stelle trat der Bundesfreiwilligendienst.

In Zahlen

1949

Grundrecht

laut bpb seit 1949

2011

Wehrpflicht ausgesetzt

zum 1. Juli 2011

7.691

Anträge bei der Bundeswehr 2025

Bundestagsdrucksache 21/6251

Antrag, Fragebogen und MusterungQuellen: KDVG, Wehrpflichtgesetz, Bundesregierung (Stand 23.10.2026)

Antrag nach dem KDVG

Grundlage
Art. 4 Abs. 3 GG und KDVG
Wer
Wehrpflichtige, Soldatinnen und Soldaten sowie Reservisten
Wirkung
hindert nicht die Erfassung und befreit nicht von der Musterung (§ 3 KDVG)

Fragebogen

Grundlage
§ 15a Wehrpflichtgesetz
Wer
alle 18-Jährigen, Männer müssen antworten, für Frauen ist es freiwillig
Wirkung
Angaben zu Interesse am Wehrdienst, Größe, Gewicht und Qualifikationen

Musterung

Grundlage
Wehrpflichtgesetz
Wer
zunächst Männer des Jahrgangs 2008
Wirkung
Pflicht, auch für alle, die den Wehrdienst verweigern wollen
Das Verfahren nach dem GesetzAus dem Gesetzestext, keine Bewertung und keine Rechtsberatung. Quelle: KDVG (Stand 23.10.2026)

Was das Gesetz vorsieht

  • Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben entscheidet auf Antrag (§ 2).
  • Stellungnahmen Dritter können dem Antrag beigefügt werden (§ 2 Abs. 3).
  • Bei Zweifeln gibt es eine schriftliche und gegebenenfalls eine mündliche Anhörung (§ 6).
  • Ein Führungszeugnis wird nur bei Zweifeln verlangt (§ 6 Abs. 3).
  • Gegen einen Bescheid sind Widerspruch und Klage möglich (§§ 9 und 10).

Was das Gesetz verlangt

  • Der Antrag muss die Berufung auf Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG enthalten (§ 2 Abs. 2).
  • Ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf ist beizufügen.
  • Beizufügen ist auch eine persönliche ausführliche Darstellung der Beweggründe.
  • Ein unvollständiger Antrag kann abgelehnt werden, wenn er nicht binnen eines Monats nach Aufforderung vervollständigt wird (§ 7).
  • Auch bei verweigerter Musterung kann der Antrag abgelehnt werden (§ 7).
Zwei amtliche Zählreihen für AnträgeQuelle: Bundestagsdrucksache 20/7858 vom 21.07.2023. Beide Reihen stimmen nicht überein

Beim BAFzA eingegangen

2020
137
2021
201
2022
951

Bei der Bundeswehr eingegangen

2020
142
2021
209
2022
1.123
Grundrecht
Art. 4 Abs. 3 GG
Gesetz
KDVG
Entscheidung
BAFzA
Wehrpflicht
ausgesetzt seit dem 1. Juli 2011

Was bedeutet Kriegsdienst­verweigerung?

Kriegsdienstverweigerung bezeichnet das Grundrecht, aus Gewissensgründen nicht zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen zu werden. Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes lautet: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

Dieses Gesetz ist das Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG). Nach § 1 wird als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, wer aus Gewissensgründen unter Berufung auf dieses Grundrecht den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert.

Art. 12a Abs. 2 GG ergänzt: Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Seine Dauer darf die des Wehrdienstes nicht übersteigen, und er muss in keinem Zusammenhang mit den Streitkräften stehen. Nach dem KDVG ist das der Zivildienst außerhalb der Bundeswehr im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Das Gesetz knüpft die Anerkennung an die Gewissensentscheidung der einzelnen Person. Um Haltungen gegenüber Krieg und Gewalt geht es auf der Seite über den Pazifismus.

Wie läuft der Antrag nach dem Gesetz ab?

Nach § 2 KDVG ist der Antrag schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu stellen. Er muss die Berufung auf Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG enthalten, ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und eine persönliche ausführliche Darstellung der Beweggründe sind beizufügen.

Nach Angaben des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) genügt dafür kein formelhafter Text. Die Begründung muss von den eigenen Beweggründen berichten, die zur Gewissensentscheidung geführt haben.

Das Bundesamt für das Personalmanagement bestätigt den Eingang und leitet den Antrag an das BAFzA weiter, das über ihn entscheidet. Nach Angaben des BAFzA geschieht das in der Regel nach der Musterung. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Das Gesetz nennt Inhalte des Antrags, keinen Vordruck. Verbindlich beraten die zuständigen Stellen. W3ltfrieden beschreibt das Verfahren und gibt keine Rechtsberatung.

Wer entscheidet über den Antrag, und was folgt bei einer Ablehnung?

Über die Berechtigung entscheidet nach § 2 Abs. 1 KDVG das BAFzA auf Antrag. Anerkannt wird nach § 5, wenn der Antrag vollständig ist, die Beweggründe geeignet sind, das Grundrecht zu begründen, und keine Zweifel an der Wahrheit der Angaben bestehen oder diese nach einer Anhörung ausgeräumt sind. Das BAFzA beschreibt die Prüfung als Gewissensprüfung, bei der es um die Ernsthaftigkeit der Entscheidung geht.

Bei Zweifeln sieht § 6 zuerst eine schriftliche Anhörung mit einer Äußerungsfrist von einem Monat vor, danach gegebenenfalls eine mündliche, nicht öffentliche Anhörung. Eine Vertretung ist nach § 8 auch durch Personen möglich, die von Kirchen oder Religionsgemeinschaften beauftragt sind, und zwar unentgeltlich.

Abgelehnt wird nach § 7 unter anderem, wenn die Musterung verweigert wird, der Antrag nicht binnen eines Monats nach Aufforderung vervollständigt wird, die Beweggründe nicht tragen oder Zweifel bleiben. Gegen einen Bescheid gibt es nach § 9 das Widerspruchsverfahren, danach nach § 10 das verwaltungsgerichtliche Verfahren, in dem eine Berufung ausgeschlossen ist.

Zu den Ergebnissen für 2025 nennt die Bundesregierung 376 Widersprüche, davon 13 abgeholfen, und 106 Klagen. Bis zum 19. Mai 2026 lagen drei Urteile vor, alle klageabweisend (Bundestagsdrucksache 21/6251).

Wer kann einen Antrag stellen?

Nach Angaben des BAFzA kann ein Antrag grundsätzlich jederzeit von Personen gestellt werden, die der Wehrpflicht unterliegen. Nach aktueller Gesetzeslage betrifft die Wehrpflicht Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren. Das Gesetz nennt ausdrücklich Ungediente (§ 2 Abs. 4) sowie Soldatinnen, Soldaten und Reservisten (§ 4).

Frauen können laut BAFzA nur anerkannt werden, wenn sie als Soldatinnen dienen oder früher gedient haben. Eine inhaltliche Prüfung erfolgt nur, soweit die antragstellende Person der Wehrpflicht unterliegt.

Der Antrag eines ungedienten Wehrpflichtigen kann frühestens sechs Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres gestellt werden, die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ist nicht nötig (§ 2 Abs. 4 KDVG). Eine Ausnahme mit frühestens sechs Monaten vor dem 17. Geburtstag regelt § 2 Abs. 5 für Fälle mit Antrag auf vorgezogenen Zivildienst.

Was hat sich mit dem neuen Wehrdienst geändert?

Das Gesetz zum neuen Wehrdienst ist nach Angaben der Bundesregierung am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Wehrpflicht selbst ist seit dem 1. Juli 2011 ausgesetzt. Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten nach § 2 Wehrpflichtgesetz nur einzelne Teile des Gesetzes, etwa Erfassung, Bereitschaftserklärung und Musterung, nicht der Grundwehrdienst.

Seit Anfang Januar 2026 erhalten 18-Jährige einen Fragebogen. Er fragt nach § 15a Wehrpflichtgesetz unter anderem nach dem Interesse am Wehrdienst, nach Körpergröße, Gewicht, Qualifikationen und der Selbsteinschätzung der Leistungsfähigkeit. Das gilt nach § 2 Abs. 4 Wehrpflichtgesetz für Personen, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind. Gemustert werden zunächst Männer des Jahrgangs 2008.

Angestrebt wird nach der Bundesregierung ein Dienst auf freiwilliger Basis. Über eine Bedarfswehrpflicht entscheidet nach § 2a Wehrpflichtgesetz der Bundestag durch Gesetz, insbesondere wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht. Das BAFzA weist darauf hin, dass das Recht aus Art. 4 Abs. 3 GG unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bestehen bleibt. Nach seinen Angaben gibt es zurzeit keine aktive Einberufung zum Wehrdienst (Stand 23.10.2026).

Wie viele Anträge gingen in den letzten Jahren ein?

Es gibt zwei amtliche Zählreihen, die nicht übereinstimmen: Anträge, die beim BAFzA eingegangen sind, und Anträge, die bei der Bundeswehr eingegangen sind. Für 2020 nennt die Bundesregierung 137 beim BAFzA und 142 bei der Bundeswehr, für 2021 201 und 209, für 2022 951 und 1.123 (Bundestagsdrucksache 20/7858 vom 21.07.2023).

Die Reihe der Bundeswehr lautet weiter: 1.609 Anträge für 2023 (Drucksache 20/13395), 2.998 für 2024 (Drucksache 21/898) und 7.691 für 2025 (Drucksache 21/6251 vom 01.06.2026). Für 2025 waren darunter 5.923 Anträge von Ungedienten und 1.576 von Reservisten, die übrigen kamen von Soldatinnen und Soldaten. Von 2015 bis 2019 lagen die Eingänge bei der Bundeswehr zwischen 126 und 398 im Jahr (Drucksache 19/20480).

Für 2025 berichtet die Bundesregierung über die Ergebnisse: anerkannt wurden 109 Soldatinnen und Soldaten, 1.283 Reservisten und 683 Ungediente, 816 Anträge wurden als unzulässig abgelehnt, drei aus inhaltlichen Gründen. Für 2023 nennt sie 844 Anerkennungen und 126 Ablehnungen (Drucksache 20/13395).

Wie entwickelten sich Verweigerung und Zivildienst in Deutschland?

Seit 1949 ist die Kriegsdienstverweigerung ein Grundrecht. Nach der Bundeszentrale für politische Bildung sollten damals nur sogenannte Grundsatzpazifisten anerkannt werden. Von 1956 bis 1984 gab es für alle Wehrdienstverweigerer ein mehrstufiges Prüfverfahren.

Zu Beginn der 1960er Jahre wurde der Zivildienst eingeführt. Ab Ende der 1960er Jahre stieg die Zahl der Verweigerer, 1973 dauerte der Zivildienst einen Monat länger als der Wehrdienst. 1984 ersetzte eine Novelle des KDVG für Ungediente das Prüfverfahren durch ein vereinfachtes Verfahren, 2004 wurde die Dauer des Zivildienstes wieder an den Wehrdienst angeglichen.

Für das Jahr 2001 nennt die bpb nicht weniger als 180.000 Kriegsdienstverweigerer, insgesamt leisteten mehr als 2,5 Millionen junge Männer Zivildienst. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 kam auch der Zivildienst an sein Ende, an seine Stelle trat der deutlich kleinere Bundesfreiwilligendienst.

Die gesellschaftliche Debatte über Krieg und Frieden beschreibt W3ltfrieden auf der Seite zur Friedensbewegung. Der Zivildienst ist nicht zu verwechseln mit dem Zivilen Friedensdienst, der auf einer eigenen Seite steht. Diese Seite beschreibt und gibt keinen Rat, ob jemand einen Antrag stellen sollte.

Grundgesetz, Art. 4 Abs. 3 Satz 1

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Was ist Frieden?

Stationen in Deutschland

  1. 1949Die Kriegsdienstverweigerung wird Grundrecht, zunächst sollten nur sogenannte Grundsatzpazifisten anerkannt werden.
  2. 1956 bis 1984Für alle Wehrdienstverweigerer gilt ein mehrstufiges Prüfverfahren.
  3. Anfang der 1960er JahreDer Zivildienst wird eingeführt.
  4. 1984Eine Novelle des KDVG ersetzt für Ungediente das Prüfverfahren durch ein vereinfachtes Verfahren.
  5. 2011Die Wehrpflicht wird zum 1. Juli ausgesetzt, damit endet auch der Zivildienst.
  6. 2026Am 1. Januar tritt das Gesetz zum neuen Wehrdienst in Kraft, 18-Jährige erhalten einen Fragebogen.

Häufige Fragen zum Verweigern des Kriegsdienstes

Wo wird der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt?

Nach § 2 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes ist der Antrag schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln zu stellen. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) entscheidet erst, wenn der Antrag von dort weitergeleitet wird, und kann ihn nach eigenen Angaben nicht direkt entgegennehmen.

Laut Bundesregierung leiten die Karrierecenter der Bundeswehr eingehende Anträge an das BAFzA weiter (Bundestagsdrucksache 21/898). Verbindlich beraten die zuständigen Stellen, die amtliche Seite des BAFzA steht unter den Quellen.

Was muss ein Antrag nach dem Gesetz enthalten?

Der Antrag muss die Berufung auf das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG enthalten. Beizufügen sind ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und eine persönliche ausführliche Darstellung der Beweggründe für die Gewissensentscheidung. Das Gesetz nennt diese Inhalte, aber keinen Vordruck.

Das BAFzA schreibt dazu, die Begründung müsse die eigenen Beweggründe schildern; vorgefertigte Formulierungen und Musterschreiben genügen danach nicht. Ein Führungszeugnis verlangt das Gesetz nur bei Zweifeln (§ 6 Abs. 3).

Kann ein Antrag ohne Musterung weitergeleitet werden?

Das BAFzA nennt als Regel, dass die Gesundheit im Rahmen der Musterung festgestellt wird und der Antrag danach an das BAFzA geht. Seit dem 1. Januar 2026 kann die Weiterleitung bei ungedienten Wehrpflichtigen, die vor dem 1. Januar 2010 geboren wurden, auch ohne vorherige Musterung erfolgen (§ 13 KDVG in der neuen Fassung).

Der Antrag selbst befreit nicht von der Pflicht, zur Musterung zu erscheinen (§ 3 KDVG). Die Bundesregierung schreibt dazu: Auch wer beabsichtigt, den Wehrdienst zu verweigern, muss zur Musterung erscheinen.

Schützt ein laufender Antrag vor einer Einberufung?

Nach dem Gesetz ist ab der Antragstellung eine Einberufung zum Grundwehrdienst erst zulässig, wenn der Antrag unanfechtbar abgelehnt oder zurückgenommen ist (§ 3 KDVG). Das BAFzA spricht von einer aufschiebenden Wirkung, die nur in Friedenszeiten gilt.

Im Spannungs- oder Verteidigungsfall ändert sich die Rechtslage (§ 11 KDVG). Für Antragsteller, die vor dem 1. Januar 2010 geboren sind, gilt dieser Wegfall nach dem BAFzA nicht (§ 13 Abs. 3 KDVG). Nach Angaben des BAFzA gibt es zurzeit keine aktive Einberufung zum Wehrdienst. Verbindlich klärt das die zuständige Stelle.

Gilt eine Anerkennung auch im Verteidigungsfall?

Nach Angaben des BAFzA behalten rechtskräftige Anerkennungsbescheide auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall ihre Gültigkeit. Nach § 1 Abs. 2 KDVG haben Anerkannte dann statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst zu leisten.

Im Spannungs- oder Verteidigungsfall sind außerdem Fristen verkürzt: Die Anhörungsfrist beträgt zwei Wochen, die Frist für den Widerspruch eine Woche (§ 11 KDVG).

Müssen alle den Fragebogen der Bundeswehr beantworten?

Nach Angaben der Bundesregierung erhalten 18-Jährige seit Anfang Januar 2026 einen Fragebogen. Die Männer müssen ihn beantworten, für Frauen ist die Beantwortung freiwillig. Er ist online oder schriftlich möglich und kostenfrei (§ 15a Wehrpflichtgesetz).

Der Fragebogen fragt unter anderem nach dem Interesse am Wehrdienst, nach Körpergröße, Gewicht und Qualifikationen. Er ersetzt keinen Antrag nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz.

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